Zum 1. Juli 2017 ist das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Mit den Änderungen unserer Community-Regeln, die derzeit ca. 3.000 Einzelprofile mit finanziellen Interessen betreffen, reagieren wir nach eingehender Prüfung und juristischer Beratung auf die Anforderungen dieses Gesetzes. Die Einhaltung der damit einhergehenden, umfangreichen Vorgaben sind im JOYclub realistischerweise nicht überprüfbar. Hierzu zählen etwa die regelmäßigen Anmeldungs- und Beratungspflichten für Prostituierte oder genehmigungspflichtige Partykonzepte mit Prostitutionsangebot. Auch einem durch die strengen Vorgaben des Gesetzes eventuell entstehenden "Schattenmarkt" möchten wir keine Plattform bieten. Daher nehmen wir das aktuelle Gesetz zum Anlass, entgeltliche sexuelle Dienstleistungen zukünftig in unserer Community nicht mehr abzubilden.
Wen betreffen die Änderungen?
Die Änderungen betreffen all diejenigen, die erotische Dienstleistungen gegen Geld anbieten. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um Callgirls oder (unberührbare) Dominas handelt. Ausschlaggebend ist das Fließen von Geld.
Aktuell sind dies Einzelprofile mit dem Label "Finanzielle Interessen" sowie Unternehmensprofile der unten genannten Kategorien, die etwa 0,12 Prozent unserer 2,5 Millionen starken Community ausmachen. Klassische Wellnessangebote ohne erotische Dienstleistungen, Weiterbildungen und Workshops sind von den neuen Regelungen ausgenommen.
Insbesondere sind diese gewerblichen Eintragsarten betroffen:
Sexuelle Dienstleistungen:
- Escortservice (Hostessen)
- Käufliche Liebe
- Taschengeld
- Domina
- Massagen
Unternehmens-Profile
- Nachtclubs
- FKK- & Saunaclubs
- Escort-Agenturen
- SM-Studios
Betroffenen gewerblichen Profilen bieten wir die Möglichkeit, ihre Accounts entsprechend den Vorgaben in ein nicht-gewerbliches Profil umzuschreiben, um auch künftig - als Privatperson - Teil der JOYclub-Community zu bleiben. Eine Löschung der gewerblichen Accounts behalten wir uns als Betreiber ab Januar 2018 vor.
Tantra sehen wir aufgrund des Lifestyle-Charakters als passend zu unserem Kernangebot. Die betroffenen Profile sind selbst angehalten, für die Einhaltung der Regelungen des Prostituiertenschutzgesetzes zu sorgen. Werden diesbezüglich Unregelmäßigkeiten aufgedeckt, behalten wir uns einen Ausschluss der Profile vor.
Was ändert sich im Veranstaltungsbereich?
Das Verbot, im JOYclub sexuelle Dienstleistungen anzubieten oder zu bewerben, gilt auch für Veranstaltungen aller Art. Die Profilart (unabhängig, ob privat oder Unternehmen) spielt dabei ebenso wenig eine Rolle wie der Ort, an dem die Bewerbung erfolgt (Kalender, Pinnwand, Profil etc.).
Wir gehen unter anderem dann regelmäßig von einer sexuellen Dienstleistung aus, wenn einzelne Gäste als Teil des Veranstaltungsangebots beworben werden.
In Zweifelsfällen behalten wir uns auf Grundlage unserer Nutzungsbedingungen die Entscheidung darüber vor, ob eine Freigabe erfolgen kann.
Kategorie "Sexparty"
Die Kategorie "Sexpartys" wird aufgelöst. Veranstaltungen, die mit einer impliziten oder expliziten Sexgarantie beworben werden, können im JOYclub nicht länger beworben werden.
Wie und wann werden die Änderungen umgesetzt?
Zum 1. Juli 2017 ist das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten und gewährt eine Übergangsfrist bis Ende Dezember 2017.
Mit der Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen hier im JOYclub beginnen wir ab sofort. Auch wir werden mit einer Übergangsfrist arbeiten. Um Härtefälle nach Möglichkeit auszuschließen, besteht für alle aktuell bereits eingestellten und von uns freigeschalteten Veranstaltungen, die unter die neuen Regelungen fallen würden, Bestandsschutz. Neue Veranstaltungen wie auch neue Profile mit finanziellen Interessen werden nicht freigeschaltet.