Zum 1. Juli 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Die Einhaltung der damit einhergehenden, umfangreichen Vorgaben sind im JOYclub realistischerweise nicht überprüfbar. Hierzu zählen etwa die regelmäßigen Anmeldungs- und Beratungspflichten für Prostituierte oder genehmigungspflichtige Partykonzepte mit Prostitutionsangebot. Auch einem durch die strengen Vorgaben des Gesetzes eventuell entstehenden "Schattenmarkt" möchten wir keine Plattform bieten. Daher nehmen wir das Gesetz zum Anlass, entgeltliche sexuelle Dienstleistungen in unserer Community nicht abzubilden.
Wen betrifft das Gesetz?
Sexuelle Dienstleistungen gegen ein Entgelt können im Joyclub nicht angeboten werden. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um Callgirls oder (unberührbare) Dominas handelt. Ausschlaggebend ist das Fließen von Geld (finanzielles Interesse).
Klassische Wellnessangebote ohne sexuelle Dienstleistungen, Weiterbildungen und Workshops sind von den Regelungen ausgenommen.
Insbesondere diese Art von sexuellen Dienstleistungen darf nicht angeboten werden:
- Escortservice (Hostessen)
- Käufliche Liebe
- Taschengeld
- Domina
- erotische Massagen
Online-Dienstleistungen und deren Bewerbung:
- Bezahlaccounts wie OnlyFans, Bestfans
- Verkauf von Bildern und Videos
- Verkauf von getragener Wäsche (Slips, Socken, etc.)
Ausnahme Tantra
Tantra sehen wir aufgrund des Lifestyle-Charakters als passend zu unserem Kernangebot. Die betroffenen Profile sind selbst angehalten, für die Einhaltung der Regelungen des Prostituiertenschutzgesetzes zu sorgen. Werden diesbezüglich Unregelmäßigkeiten aufgedeckt, behalten wir uns einen Ausschluss der Profile vor.
Welche Vorgaben gelten im Veranstaltungsbereich?
Das Verbot, im JOYclub sexuelle Dienstleistungen anzubieten oder zu bewerben, gilt auch für Veranstaltungen aller Art. Die Profilart (unabhängig, ob privat oder Unternehmen) spielt dabei ebenso wenig eine Rolle wie der Ort, an dem die Bewerbung erfolgt (Kalender, Pinnwand, Profil etc.).
Wir gehen unter anderem dann regelmäßig von einer sexuellen Dienstleistung aus, wenn einzelne Gäste als Teil des Veranstaltungsangebots beworben werden.
In Zweifelsfällen behalten wir uns auf Grundlage unserer Nutzungsbedingungen die Entscheidung darüber vor, ob eine Freigabe erfolgen kann.