Der JOYclub haftet generell nicht. In der Regel haftet der Veranstalter.
Eine Ausnahme hiervon sind Mitgliedertreffen: Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden. Die Teilnehmer verzichten gegenüber dem Veranstalter auf die Geltendmachung von Ansprüchen jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen. Ausgenommen von diesem Haftungsausschluss sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters und/oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen und in einem Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen.